Auf Grund des Kriegsschuldartikels 231 des
Versailler Vertrages musste Deutschland nach dem
Ersten Weltkrieg Reparationen zahlen. Die endgültige Höhe und Dauer der Reparationen war im Versailler Vertrag nicht festgelegt, sondern sollte von einer mit weitreichenden Kontrollfunktionen ausgestatteten
Reparationskommission ohne deutsche Beteiligung festgesetzt werden, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands überwachen sollte.