Der
Deutsche Bund war ein
Staatenbund in Form eines „beständigen Bundes“, zu dem sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ mit Einschluss des
Kaisers von Österreich und der
Könige von Preußen, von
Dänemark und der
Niederlande vereinigt hatten. Der Bund wurde am 8. Juni 1815 auf dem
Wiener Kongress (1814–1815) ins Leben gerufen, um Bestandteil einer neuen europäischen Friedensordnung zu sein. Der Kaiser von Österreich und der König von Preußen traten für ihre „vormals zum
Deutschen Reich gehörigen Besitzungen“ bei, weshalb vom preußischen Staat und vom Kaisertum Österreich nur die Teile zum Deutschen Bund gehörten, die bereits zuvor Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gewesen waren. Ferner taten es der König von Dänemark für
Holstein und der König der Niederlande für das Großherzogtum Luxemburg. Die Gründungsurkunde des Bundes, die
Deutsche Bundesakte, war Teil der
Wiener Kongress-Akte. Ihre Bedeutung war europäischer und nicht nur deutscher Natur. Sie
restaurierte nach der Niederlage
Napoleons die alten,
monarchischen Herrschaftsverhältnisse.