Dienstanweisung


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Dienstanweisung
Das Wort Dienstanweisung, abgekürzt DA, wird verwendet, wenn es um einen verbindlichen Arbeitsauftrag an einzelne Personen oder eine Personengruppe (zum Beispiel Angehörige des Nachtdienstes) geht. Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer muss es ein Dienstverhältnis geben, welches den Handlungsraum und die mit der Ausführung der Dienstanweisung verbundene Ressourcenallokation eindeutig regelt (wer macht wo und wann was). Eine Dienstanweisung gilt, ähnlich wie eine Verwaltungsvorschrift, stets nur im Innenverhältnis eines Unternehmens oder einer Behörde, d.h. sie begründet keine Rechte oder Pflichten für Personen außerhalb der Firma oder Behörde, in der sie gilt. Allgemein versteht man unter einer Anweisung eine verbindliche mündliche oder schriftliche oder digitale Äußerung der übergeordneten Dienststelle, wie sich jemand konkret verhalten oder ein Vorgang ablaufen soll. Sie kann sich auf den Einzelfall oder eine generelle Regelung beziehen. Im Militär ist das Äquivalent zur Dienstanweisung der Befehl. Im Arbeitsverhältnis wird entweder von Arbeitsauftrag oder Dienstanweisung gesprochen. Das Recht, Dienstanweisungen zu geben, leitet sich aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers her.

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