Von einer
Divergenz gerichtlicher Entscheidungen spricht man, wenn unterschiedliche
Gerichte oder
Spruchkörper zu einer abweichenden Beurteilung derselben
entscheidungserheblichen Rechtsfrage kommen. Besteht eine solche Divergenz, erfolgt häufig eine klärende Entscheidung einer höheren
Instanz. Soll eine
Beschwerde aufgrund einer Divergenz erfolgen, so muss die Beschwerdebegründung darlegen, inwieweit "das vorinstanzliche Gericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten)
Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des übergeordneten Gerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist."