Drittschuldner wird im Zwangsvollstreckungsrecht der Schuldner einer gepfändeten Forderung bezeichnet. Der Drittschuldner ist also der Schuldner des Schuldners des Gläubigers, der die Pfändung betreibt. Der Begriff Drittschuldner dient zur Abgrenzung vom Vollstreckungsschuldner, der bezüglich der gepfändeten Forderung der Gläubiger ist.