Elementenfeststellung


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Elementenfeststellung
Eine Elementenfeststellung kann nach deutschem Recht das Ergebnis einer Feststellungsklage nach Abs. 1 ZPO sein. Klageziel ist die Feststellung von Elementen eines Rechtsverhältnisses. Vom Grundsatz her ist eine Elementenfeststellung unzulässig, doch macht insbesondere das Bundesarbeitsgericht Ausnahmen, wenn es beispielsweise bei der betrieblichen Altersversorgung um die Anrechnung von Beschäftigungszeiten geht. Gängig ist auch eine Form der Statusklage im Arbeitsrecht, in der lediglich über die Arbeitnehmereigenschaft einer Person entschieden wird.

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