Entscheidungserheblichkeit bedeutet im Allgemeinen, dass eine Entscheidung das Ergebnis eines vorangegangenen Abwägungsprozesses darstellt. Die Voraussetzungen für die Entscheidung werden im bejahenden Fall für zielführend und
valide befunden. Die Entscheidung - als Ergebnis der Reaktion auf Alternativen - versteht sich als menschliches Verhalten, sich auf eine von mehreren Möglichkeiten festzulegen. Hierzu bedarf es konventionell anerkannter Kriterien.