Entscheidungserheblichkeit


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Entscheidungserheblichkeit
Entscheidungserheblichkeit bedeutet im Allgemeinen, dass eine Entscheidung das Ergebnis eines vorangegangenen Abwägungsprozesses darstellt. Die Voraussetzungen für die Entscheidung werden im bejahenden Fall für zielführend und valide befunden. Die Entscheidung - als Ergebnis der Reaktion auf Alternativen - versteht sich als menschliches Verhalten, sich auf eine von mehreren Möglichkeiten festzulegen. Hierzu bedarf es konventionell anerkannter Kriterien.

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