Unter
Entscheidungshöhe versteht man in der
Luftfahrt die Höhe über der Schwelle der jeweiligen
Landebahn, bei der die Cockpitbesatzung eines anfliegenden
Luftfahrzeugs spätestens entscheidet, ob der
Landeanflug fortgesetzt und mit einer
Landung beendet oder ob der Anflug abgebrochen und
durchgestartet wird. Die Entscheidungshöhe für einen Anflug wird durch die für den Anflug und die anfliegende Luftfahrzeug-Kategorie veröffentlichte Mindesthöhe, in der noch Freiheit von Hindernissen besteht (
Obstacle clearance height, auch
OCH, bzw.
Obstacle clearance altitude, auch
OCA) sowie einen vom
Luftfahrzeughalter festzulegenden Sicherheitsaufschlag bestimmt.