Entschuldung (Völkerrecht)


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Entschuldung (Völkerrecht)
Unter Entschuldung (auch: Internationaler Schuldenerlass) versteht man den partiellen oder vollständigen Verzicht auf die Rückzahlung eines monetären Betrages, welcher insbesondere von einer Volkswirtschaft (Staat) einer anderen Volkswirtschaft geschuldet wird. Ferner umfasst der Begriff auch die Verlangsamung bzw. das Stoppen des Verschuldungszuwachses. Insbesondere wird mit Entschuldung (im völkerrechtlichen Sinne) bezug genommen auf den Erlass von Schulden der Entwicklungsländer, welche in den 1980er Jahren mit der Lateinamerikakrise (Mexiko 1982, etc.) zu explodieren begannen.

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