Erbbaurecht


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Erbbaurecht
Das Erbbaurecht (lat. superficies; umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht, in der Regel – nicht jedoch notwendigerweise – gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes (des sogenannten Erbbauzinses) auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten ( Abs. 1 ErbbauRG). Aus der Sicht des Eigentümers des Grundstücks (des sogenannten Erbbaurechtsgebers) ist das Erbbaurecht ein beschränktes dingliches Recht, das auf seinem Grundstück lastet.

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