Erbtochter


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Erbtochter
Erbtochter bezeichnete nicht direkt die Tochter des Erblassers, sondern auch andere nähere weibliche Verwandte. Frauen kamen in Adelshäusern nur zum Zuge, wenn das männliche Geschlecht ausgestorben war. Im Mittelalter konnte Lehen nur an Frauen vererbt werden, wenn der Grundherr und der Erblasser eine Vereinbarung trafen, dafür war der Grundherr an der Wahl des Ehemannes beteiligt. Hieraus entstanden sogenannte „Weiberlehen“.

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