Das
Erkenntnisverfahren ist die Aufnahme sämtlicher entscheidungserheblicher Tatsachen durch das
Gericht zur
Findung des
Urteils. Das Erkenntnisverfahren wird in jeder Gerichtsbarkeit durch die freie
Beweiswürdigung des
Richters durchgeführt. Das Erkenntnisverfahren ist unter der Beachtung der jeweiligen
Prozessmaximen und möglichst umfassender Betrachtungsweise zu betreiben. Es wird mit einem
Urteil, einer
Verfügung oder einem
Beschluss abgeschlossen. Einem Urteil geht stets eine
mündliche Verhandlung voraus, die beiden anderen Entscheidungen können auch im schriftlichen Verfahren ergehen.