Erstgeburtstitel


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Erstgeburtstitel
Erstgeburtstitel (oder Primogeniturtitel von lat. primus ‚der erste‘ und genitus ‚geboren‘) sind nach alter Sitte bzw. altem Adelsrecht ein oder mehrere Titel, die nur an den Erstgeborenen, nicht aber an die weiteren Nachgeborenen weitervererbt wurden. Erstgeburtstitel kamen als vererbbare Primogeniturtitel bei Familien des Hohen Adels (z. B. Fürst von Schönburg-Hartenstein, ältester Sohn Erbprinz von Schönburg-Hartenstein, die Nachgeborenen Prinzen bzw. Prinzessinen von Schönburg-Hartenstein), aber auch bei Familien des niederen Adels (z. B. Erstgeburtstitel Graf von Wuthenau-Hohenthurm, die Nachgeborenen „nur“ von Wuthenau-Hohenturm) vor.

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