Der Titel
Erzbischof (
Erz- von
arché ‚Anfang‘, ‚Führung‘, in der abgeleiteten Bedeutung „Ober-“, und
Bischof von
epískopos ‚Aufseher‘) wird in christlichen Kirchen von Bischöfen mit besonderer Amtsstellung getragen. Welcher Bischof den Titel tragen darf, ist von Kirche zu Kirche unterschiedlich geregelt. Folgende Fälle lassen sich in der römisch-katholischen Kirche unterscheiden :