Die europäische Integration steht begrifflich für einen „immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker“ (1. Erwägungsgrund der Präambel des AEUV). Offiziell wurde dieser Begriff erstmals 1954 bei der Gründung der Westeuropäischen Union (WEU) verwendet. Mit der Gründung der Europäischen Union durch den Vertrag von Maastricht1992 wurde der „Prozess der europäischen Integration auf eine neue Stufe gestellt“ (1. Erwägungsgrund der Präambel des Vertrages von Maastricht); der Vertrag von Lissabon 2007 kennzeichnet den aktuellen Stand der Entwicklung.