Exterritorialität (
lateinisch ex terra, „außerhalb des Landes“), teilweise auch als
Extraterritorialität bezeichnet, beschreibt die Ausnahmestellung gegenüber der Hoheit des Aufenthaltsstaates. Der Begriff ist zwischenzeitlich einem Bedeutungswandel unterlegen. Während er ursprünglich dazu diente, die besondere völkerrechtliche Stellung von Personen (
Staatsoberhäuptern,
Regierungsvertretern,
Diplomaten) zu beschreiben, wird er heute zumeist nur noch im Zusammenhang mit dem Status von diplomatischen
Liegenschaften verwendet. Der genaue Bedeutungssinn ist dabei jedoch oft unklar.