Die
Fahrdienstvorschrift ist das grundlegende Regelwerk für die Durchführung des
Bahnbetriebes bei öffentlichen
Eisenbahnen. Fahrdienst, früher auch als
äußerer Betriebsdienst bezeichnet, beinhaltet alle Tätigkeiten, die direkt mit der Abwicklung der
Zug- und
Rangierfahrten zusammenhängen.