Fahreignungsregister


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Fahreignungsregister
Das deutsche Fahreignungsregister (FAER), bis zum 30. April 2014 Verkehrszentralregister (VZR), umgangssprachlich auch Verkehrssünderkartei genannt, wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt. Es speichert gemäß  Straßenverkehrsgesetz (StVG) unter anderem Daten über
  • rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte wegen einer Straftat, die in Anlage 13]Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) genannt ist, soweit sie auf Strafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt erkennen oder einen Schuldspruch enthalten,
  • rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, die die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine isolierte Sperre oder ein Fahrverbot anordnen, sowie Entscheidungen der Strafgerichte, die die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen,
  • rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den , oder StVG, soweit sie in Anlage 13 FeV genannt ist und gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt oder ein Fahrverbot angeordnet wurde,
  • rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach  Gefahrgutbeförderungsgesetz, soweit sie in Anlage 13 FeV genannt ist, sowie
  • bestimmte Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde nach der Fahrerlaubnis-Verordnung.

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