Fahrlässige Tötung ist eine
Straftat aus dem Bereich der
Tötungsdelikte (
Delikte mit Todesfolge) in Zusammenhang mit
Fahrlässigkeit (mangelnder Umsicht und Sorgfalt) und steht damit in klarem Gegensatz zu den
vorsätzlichen Tötungen. Sie wird in den verschiedenen deutschsprachigen Staaten unterschiedlich bestraft.