Fahrnis


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Fahrnis
Fahrnis bezeichnet bewegliche Sachen, im Gegensatz zu den unbeweglichen Sachen (Immobilien). Dazu zählen alle Sachen, die weder Grundstücke noch Bestandteile von Grundstücken sind. Beweglich bezeichnet die natürliche Eigenschaft einer Sache. Fahrnisrecht bezeichnet das Sachenrecht der beweglichen Sachen im Gegensatz zum Liegenschaftsrecht. Fahrnisvollstreckung bezeichnet die Mobiliarzwangsvollstreckung.

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Gefahr
[File:Road Warning signs around the World.svg|thumb|right|450px|Gefahrenzeichen ]] Eine Gefahr (mittelhochdeutsch gevareHinterhalt, Betrug“, Abkürzung Gef.) ist eine Situation oder ein Sachverhalt, der zu einer negativen Auswirkung führen kann. Diese negative Auswirkung einer Gefährdung kann Personen, Sachen, Sachverhalte, Umwelt oder Tiere treffen.

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