Ein
Fahrradtaxi, auch
Fahrradrikscha, ist ein
Fahrrad, das zum Transport von Passagieren oder
Gütern von
Fahrradkurieren eingesetzt wird. Im Gegensatz zur traditionellen
Rikscha wird eine Fahrradrikscha nicht vom Fahrer gezogen, sondern durch sein Pedalieren vorangetrieben. Ob die
Personenbeförderung mit Fahrradtaxen in
Deutschland ohne Weiteres zulässig ist, ist nach wie vor umstritten. Nach der bislang einzigen höchstrichterlichen Entscheidung dieser Frage, dem Beschluss vom
Oberlandesgericht Dresden vom 11. Oktober 2004, ist die Personenbeförderung auf Fahrradtaxen ohne vorherige Genehmigung zulässig. Zur selben Beurteilung kam ein bundesweit beachteter Fall aus Augsburg, bei der ein Fahrradtaxi-Unternehmer zwischen 2004 und 2006 mit der Straßenverkehrsbehörde kämpfte und dafür 2007 mit dem
Werner-Bonhoff-Preis ausgezeichnet wurde.