Die
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, oder im Kurztitel
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (
FZV), hat als Bundesrechtsverordnung die zulassungstechnischen Teile der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die bisherige Fahrzeugregisterverordnung (FRV) abgelöst und normiert die Zulassung von Fahrzeugen und Personen zum Öffentlichen Straßenverkehr in
Deutschland. Die StVZO soll Schritt für Schritt abgelöst werden. Mit der Einführung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung waren Änderungen im
Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten verbunden.