Fallrecht (englisch:
case law) ist eine
Rechtsordnung, die ihre primäre Quelle nicht in generellen
Gesetzen, sondern in der richterlichen Entscheidung konkreter Fälle hat (
Kasuistik). Es wurde einst im
römischen Recht entwickelt und wird weitgehend im anglo-amerikanischen
Rechtskreis angewandt. Anders als im kontinentaleuropäischen Recht stützt sich die Rechtsfindung im Fallrecht primär auf die frühere
Rechtsprechung zu vorangegangenen vergleichbaren Fällen (
Präzedenzfällen).