Der Ausdruck
Fehde bezeichnet ein
Rechtsinstitut, das vom
Mittelalter bis zur
Frühen Neuzeit die Regulierung von Rechtsbrüchen direkt zwischen Geschädigtem und Schädiger unter Ausschaltung einer übergeordneten
Instanz regelte. Fehdefähig waren nur
Freie. Handlungen eines
Knechtes wurden seinem Herrn zugerechnet.