Als
Fehlanflug (engl. ,
MA) bezeichnet man einen aus Sicherheitsgründen abgebrochenen
Landeanflug. Der Abbruch erfolgt durch das
Durchstarten des Luftfahrzeuges. Im Falle eines Anfluges nach
Instrumentenflugregeln (IFR) wird unverzüglich das entsprechende
Fehlanflugverfahren eingeleitet.