Eine
Feuerung ist eine technische Vorrichtung zur Wärmeerzeugung durch Verbrennung geeigneter
Brennstoffe. Im Amts- bzw. Juristendeutsch und von
Schornsteinfegern werden Feuerungen „Feuerstätten“ genannt (siehe unten). Was als Feuerstätte definiert ist, muss in Deutschland vom Bezirksschornsteinfegermeister abgenommen werden; zudem muss regelmäßig eine Feuerstättenschau stattfinden.