Die
Finanzgerichtsordnung, kurz FGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das
Gerichtsverfahren vor den
Finanzgerichten regelt. Die FGO gliedert sich in die Teile Gerichtsverfassung (I.), Verfahren (II.), Kosten und Vollstreckung (III.). In Teil IV befinden sich Schluss- und Übergangsbestimmungen