Die
Fixen Kosten (kurz
Fixkosten, auch
Bereitschaftskosten,
zeitabhängige Kosten oder
beschäftigungsunabhängige Kosten) sind ein Teil der
Gesamtkosten, welche hinsichtlich der Änderung einer betrachteten
Bezugsgröße (in der Regel
Beschäftigung) in einem bestimmten Zeitraum konstant bleiben. Es handelt sich dabei beispielsweise um Zeitabschreibungen auf das
Anlagevermögen oder Miet- oder Zinsaufwendungen. Da Fixkosten unabhängig von der Ausbringungsmenge anfallen (kurzfristig), können sie nicht
verursachungsgerecht auf die
Stückkosten umgelegt werden. Das Gegenteil der Fixkosten sind die
variablen Kosten. Der Anteil an variablen und fixen Kosten wird durch
Kostenauflösung errechnet.