Als
Flaggschiff – früher
Admiralsschiff – wird das Führungsschiff eines
Flottenverbandes bezeichnet. Von diesem Schiff aus führt der
Flaggoffizier (marinetypische Bezeichnung eines
Admirals) mit seinem
Stab den Verband. Das Flaggschiff führt im Regelfall die
Flagge des Befehlshabers bei Tag und Nacht.