Flugzeugabsturz bezeichnet je nach Sprachgebrauch verschiedene Arten von
Flugunfällen. Der Begriff ist im Gegensatz zu
Flugunfall nicht offiziell definiert. In amtlichen Veröffentlichungen, insbesondere der deutschen
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU), werden mit
Absturz Flugunfälle bezeichnet, bei denen die Maschine ihre Flugfähigkeit verliert und nicht mehr kontrolliert gelandet werden kann. Der Flugzeugabsturz unterscheidet sich damit von Start- oder Rollunfällen, von der Bruchlandung (bei der es während einer normalen Landung oder
Notlandung zu Beschädigungen gekommen ist) sowie vom
Controlled flight into terrain (CFIT), bei dem ein voll funktionsfähiges Flugzeug mit Gelände kollidiert. Das Schweizerische
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verwendet den Begriff jedoch auch für CFIT. In deutschsprachigen Medien wird der Begriff zudem häufig auch für Flugunfälle verwendet, bei denen weder ein Kontrollverlust noch ein CFIT vorliegt.