Der deutsche Rechtsbegriff des
Formwechsels umfasst jeglichen Wechsel in der
Rechtsform eines
Rechtsträgers unter Wahrung seiner rechtlichen Identität und der grundsätzlichen Beibehaltung bisher evtl. vorhandener Mitgliedschaftsrechte. Das
Umwandlungsgesetz (UmwG) regelt den Formwechsel von Rechtsträgern in den §§ 190 bis 304. Die steuerlichen Folgen ergeben sich aus dem
Umwandlungssteuergesetz.