Formwechsel


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Formwechsel
Der deutsche Rechtsbegriff des Formwechsels umfasst jeglichen Wechsel in der Rechtsform eines Rechtsträgers unter Wahrung seiner rechtlichen Identität und der grundsätzlichen Beibehaltung bisher evtl. vorhandener Mitgliedschaftsrechte. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) regelt den Formwechsel von Rechtsträgern in den §§ 190 bis 304. Die steuerlichen Folgen ergeben sich aus dem Umwandlungssteuergesetz.

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