Als
Fraktionsgemeinschaft bezeichnet man die Organisationsform einer
Fraktion im
Parlament, bei der voneinander unabhängige
Parteien sich mit ihren
Abgeordneten zu einer gemeinsamen Fraktion zusammenschließen. Der Zweck einer solchen parteiübergreifenden Fraktion ist die gemeinsame Verfolgung gemeinsamer politischer Ziele.