Eine
Fußgängerzone (auch
Fußgängerbereich oder norddeutsch
Gehstraße, v. a. in den
Kreisen Dithmarschen sowie
Nordfriesland) ist eine
Verkehrsfläche, auf der
Fußgänger Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern haben. Sie kann aus mehreren
Fußgängerstraßen bestehen und liegt meistens im Innenbereich einer Stadt oder Siedlung. Anderen Verkehrsteilnehmern ist die Zufahrt im Allgemeinen untersagt. Durch entsprechende Beschilderung kann deren Zufahrt allerdings (zeitweilig) zugelassen werden, sie sind dann als untergeordnet zu betrachten und müssen ihre Geschwindigkeit und das Fahrverhalten an den Fußgängerverkehr anpassen. Ausnahmen gelten in den meisten Fällen für Einsatz-, Entsorgungs-, und Reinigungsfahrzeuge, teilweise auch für Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs. Die
Straßenraumgestaltung ist an die Bedürfnisse des
Fußverkehrs angepasst, durch ansprechende Oberflächengestaltung des Belages und Ausstattung mit
Möblierung (Bänke, Beleuchtung, Brunnen und Bäume) wird eine gestalterische Wirkung erzeugt, die die Aufenthaltsqualität erhöht. Außerdem sind Fußgängerzonen oft gesäumt von Geschäften, Restaurants und Cafés.