Fundgrube


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Fundgrube
Als Fundgrube wurde im mitteleuropäischen Bergbau dasjenige Grubenfeld bezeichnet, das als erstes auf einer neuentdeckten Lagerstätte verliehen wurde. Die Fundgrube war dabei zumeist größer als die sich anschließenden Grubenfelder. Der Begriff "Fundgrube" findet sich schon im Freiberger Bergrecht A (um 1300) sowie im Iglauer Bergrecht (um 1240). Wesentliche Inhalte dieser beiden Bergrechte bildeten die die Grundlage der meisten jüngeren Bergordnungen des mitteleuropäischen, insbesondere des mitteldeutschen und norddeutschen Raumes dar. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die Fundgrube als besonderes Grubenfeld durch die neueren Berggesetze weitgehend abgeschafft. Nach der Mutung erfolgte die Verleihung der Fundgrube durch den Bergmeister. Nach dem Fündigwerden erfolgte die Vermessung durch den Markscheider und die Erbverleihung. Die Größe des Grubenfeldes einer Fundgrube war in der jeweiligen Bergordnung geregelt und variierte zwischen den verschiedenen Revieren.

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