Unter
Fusion wird die Verschmelzung von mindestens zwei rechtlich selbständigen
Unternehmen zu einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit verstanden, wobei mindestens eines der Unternehmen auf das andere übergeht und dabei seine rechtliche Eigenständigkeit verliert. Die Verschmelzung ist somit eine Form der
Unternehmensübernahme; bei einer Verschmelzung wird der Kaufpreis für das übernommene Unternehmen in Anteilen des übernehmenden Unternehmens entrichtet.