Unter
Gemeindeplanung versteht man die vorausschauende Gestaltung und Entwicklung des Gebietes einer
Gemeinde. Sie stellt üblicherweise die unterste Ebene innerhalb des Stufenbaus der
Raumplanung dar, welche von öffentlichen Stellen (Europäische Union, Bund, Länder, Körperschaften auf regionaler Ebene wie Regionalverbände, Kreise oder Bezirke, Gemeinden) durchgeführt wird – auf Ebene der
Ortschaften spricht man von
Ortplanung. Die beiden Sonderformen der Gemeindeplanung sind die
Stadtplanung für die Stadt- und die
Dorferneuerung für die ländlichen Gemeinden (
Landentwicklung).