Generalquartiermeister


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Generalquartiermeister
Der Generalquartiermeister war früher ein höherer Offizier, der mit den Anordnungen zur Unterbringung der Truppen betraut war. Nach der Bildung der Generalquartiermeisterstäbe diente er als Chef seines jeweiligen Stabes, und nachdem diese Stäbe in vielen Armeen zum Generalstab erweitert worden waren, neben dem Chef des Generalstabs als Offizier mit besonderen Obliegenheiten. In den meisten Heeren gab es den Generalquartiermeister nur während eines Feldzuges. Mit der Weiterentwicklung der Stäbe wurde in Deutschland und Russland in den Führungsstäben ab ArmeeHeeresgruppe (Deutschland) bzw. Fronten (Russland) der Stellvertreter des Chefs des Stabes für operative Aufgaben als Generalquartiermeister bezeichnet. Diese Funktion entspricht heute in der NATO dem G3/A3 (General Staff 3 bzw. Admiral Staff 3 oder Air Staff 3).

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Quartiermeister
Der Quartiermeister war in früheren deutschen Heeren im Stab eines Armeekorps der Generalstabsoffizier, der für die Versorgung (Logistik) zuständig war.

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