Im
Römischen Reich wurde das Wort
gens (Plural
gentes) ursprünglich als Bezeichnung für eine
Sippe oder Gruppe von Familien benutzt, die im Glauben an einen gemeinsamen männlichen Ahnen dessen Namen, das
nomen gentile trugen. Gemäß
römischer Namenskonvention der Zeit zwischen 200 v. Chr. und 100 n. Chr. war der Name der
gens der zweite Teil des dreiteiligen Namens eines Mannes. So gehörte etwa
Gaius Iulius Caesar zur
gens Iulia,
Marcus Licinius Crassus zur
gens Licinia. Später bezeichnete
gens im weiteren Sinne auch einen
Volksstamm oder ein
Volk, deren gemeinsame Abstammung angenommen wurde; daher wurde
gens Bestandteil des Begriffs
ius gentium, des
Völkerrechts.