Geschäftsbesorgungsvertrag


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Geschäftsbesorgungsvertrag
Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein Dienst- oder Werkvertrag ( und  BGB), durch den sich der Leistungsschuldner zur entgeltlichen Besorgung eines ihm vom Leistungsgläubiger übertragenen Geschäfts verpflichtet ( Abs. 1 BGB). Man spricht auch von einem entgeltlichen Treuhandgeschäft.

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