Das
Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (
AVAVG) vom 16. Juli 1927 wurde am 7. Juli 1927 vom
Deutschen Reichstag mit 355 gegen 47 Stimmen bei 15 Enthaltungen und 3 ungültigen Stimmen verabschiedet und trat am 1. Oktober des Jahres in Kraft. Es stellt den im europäischen Vergleich späten Beginn einer
Arbeitslosenversicherung in Deutschland dar. Nach dem
Zweiten Weltkrieg knüpfte man daran an und versuchte 1957 mit einer Großen Novelle des AVAVG den Zustand vor der
Zeit des Nationalsozialismus wiederherzustellen. Erst 1969 wurde dieses Gesetz durch das
Arbeitsförderungsgesetz (AFG) abgelöst, das der Arbeitsverwaltung in der Bundesrepublik eine neue Rechtsgrundlage gab.