Mit dem
Bundesstatistikgesetz (Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke – BStatG), verabschiedet am 3. Juli 1953, wurde erstmals das gesamte Organisations- und Verfahrensrecht der Bundesstatistik in
Deutschland geregelt. Eine größere allgemeine Aufmerksamkeit hat das Gesetz erfahren, als das
Bundesverfassungsgericht die für das Jahr 1981 geplante
Volkszählung mit seinem
Volkszählungsurteil stoppte und das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung bei der Erhebung und Aufbereitung von statistischen Daten einführte und hieraus erweiterte Anforderungen an die
amtliche Statistik ableitete. Das Bundesstatistikgesetz wurde daraufhin 1987 grundlegend novelliert.