Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft


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Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) vom 8. Juni 1967, nichtamtlich auch Stabilitäts- und Wachstumsgesetz oder nur Stabilitätsgesetz, konkretisiert das Staatsziel des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ( Abs. 2 GG), dessen Erreichen jedoch aufgrund der im magischen Viereck verdeutlichten Einschränkungen in seiner vollendeten Form in der Praxis wahrscheinlich nicht möglich ist.

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