Gesetzesvertretende Verordnung


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Gesetzesvertretende Verordnung
Die gesetzesvertretende Verordnung (auch "selbständige Verordnung im engeren Sinn") ist eine Verordnung, die direkt auf eine verfassungsgesetzliche Grundlage gestützt und daher ohne einfachgesetzliche Ermächtigung erlassen werden kann (daher auch "verfassungsunmittelbare gesetzesvertretende Verordnung". Gegensatz dazu: Durchführungsverordnung bzw. Vollziehungsverordnung).

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