Die
gesetzliche Unfallversicherung (
GUV) ist ein Versicherungszweig der gegliederten
Sozialversicherung. Ihr Zweck besteht darin,
Arbeitsunfälle,
Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach dem Eintritt dieser Versicherungsfälle die Gesundheit und die berufliche Leistungsfähigkeit der Versicherten „mit allen geeigneten Mitteln“ wiederherzustellen. Rechtliche Grundlage ist das
Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Eingeführt wurde die Unfallversicherung erstmals im Rahmen der
Bismarck’schen Sozialgesetzgebung durch das
Unfallversicherungsgesetz aus dem Jahr 1884.