Versicherungen
Krankheit
In der
Schweiz ist jeder
Einwohner (d. h. Einheimische und aufenthaltsberechtigte Ausländer) obligatorisch für die Behandlungskosten bei
Krankheit versichert (
Krankenversicherungsgesetz, KVG). Die Zahlung der Prämie ist aber Sache des Versicherten. Mit den
EU-Staaten bestehen Verträge, die die gegenseitige Übernahme der Behandlungskosten bei Notfällen regeln. Alle Versicherten der EU müssen für eine Behandlung in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums - d. h. der Europäischen Union, Norwegen, Island und Liechtenstein - und in der Schweiz die europäische Krankenversicherungskarte oder eine provisorische Ersatzbescheinigung vorlegen.