Gesundheitszeugnis


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Gesundheitszeugnis
Im bis 2001 in Deutschland geltenden Bundes-Seuchengesetz bezeichnete der Begriff Gesundheitszeugnis in § 17, 18 die befriedigend verlaufene amtsmedizinische Untersuchung für Mitarbeiter, die im Verkauf von Lebensmitteln und in der Gastronomie tätig werden wollten. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses war Beschäftigungsvoraussetzung in solchen Betrieben.

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