Gogericht (auch
Gohgericht oder
Gowgericht) ist die
Thingversammlung im vorkarolingischen
Sachsen. Nachdem der Frankenkönig
Karl der Große die Sachsen unterworfen hatte, setzte er innerhalb der vorhandenen Gaue
Grafen als seine Stellvertreter ein. Dort übten sie unter anderem die hohe Gerichtsbarkeit aus. In diesem Fall spricht man von
Gaugericht oder besser „Grafengericht“. Auf administrativer Ebene richteten die Franken unabhängig von den Gaugrenzen die sogenannten Goe ein, Bezirke, in denen die niedere Gerichtsbarkeit bei einem
Gogericht lag. Während die Grafengerichte immer mehr an Bedeutung verloren, setzten sich die Gogerichte bis zum Beginn der Neuzeit als die wichtigsten Gerichte durch. Die Ähnlichkeit der Wörter „Gau“ und „Go“ führte immer wieder zur Verwechslung der Begriffe.