An einem
Grenzübergang, auch
Grenzübertrittstelle oder
Grenzübergangsstelle (GÜST bzw. GÜSt;
DDR-Bezeichnung), kann die
Grenze zwischen zwei
Staaten legal überquert werden. Dabei ist der Begriff
Staat in einem weiteren Sinne zu verstehen, da auch Demarkationslinien zu autonomen Gebieten
de facto als Grenze wirken können, z. B. zwischen der
Republik Zypern und
Nordzypern. Beim Übertritt können, abhängig vom Ein- bzw. Ausreisestaat, diverse Formalitäten verlangt werden.