Die
Habilitation ist die höchstrangige
Hochschulprüfung in Deutschland, Österreich, Frankreich, Liechtenstein, der Schweiz und einigen osteuropäischen Ländern, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die
Lehrbefähigung (facultas docendi) in einem
wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der
Lehrberechtigung. Letztere wird auch Lehrerlaubnis, Lehrbefugnis oder venia legendi (aus dem Lateinischen für Erlaubnis zu lesen
[d. h. zu lehren]) genannt. Im Unterschied zur Lehrbefähigung ist sie oftmals an die Einhaltung regelmäßiger Lehrverpflichtungen gebunden. Mit der Habilitation soll geprüft werden, ob der
Wissenschaftler sein Fach in voller Breite in
Forschung und Lehre vertreten kann. An einigen Fakultäten wird nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahrens lediglich die akademische Bezeichnung
Privatdozent (PD oder Priv.-Doz.) verliehen, die dann einziges äußeres Erkennungsmerkmal der erworbenen Qualifikation ist. Zahlreiche Fakultäten verleihen jedoch zusätzlich den akademischen Grad eines habilitierten Doktors (Doctor habilitatus, kurz: Dr. habil.), welcher auch nach Beendigung der Lehrtätigkeit erhalten bleibt.