Ein
Handelsbrauch (auch
Usance) ist eine durch kollektive Übung verbindlich gewordene kaufmännische Verkehrssitte meist für bestimmte Geschäftszweige. Im Gegensatz zum
Gewohnheitsrecht, das nur durch langjährige Praxis sowie Rechtsüberzeugung entsteht, können sich Handelsbräuche auch in kürzerer Zeit bilden.